AGB´s

– Verpackung – Gitterboxen werden mit € 93,00 / Box berechnet – Bei Rückgabe werden € 90,00 / Box vergütet. – DB-Paletten werden mit € 15,00 / St. berechnet. – Bei Rückgabe werden € 13,00 / St. vergütet. – Big-Bag Säcke -Einwegverpackung – werden mit € 16,00 / St. berechnet – Alle Einwegverpackungen wie Big Bag, Einwegpaletten, Holzkisten usw. gehen in das Eigentum des Käufers über. Für eine ordnungsgemäße Entsorgung hat der Käufer zu sorgen. Big-Bag Säcke und Holzkisten sind Einmalverpackungen und werden nicht zurückgenommen. – sämtliche in Rechnung gestellte Leihpaletten bzw. Gitterboxen sind Bringschulden und müssen durch den Käufer an unser Lager zurückgeliefert werden. Sollten Paletten separat auf der Baustelle abgeholt werden müssen gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

– Angebote Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf der Ware bleibt vorbehalten. Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungstücke für Qualität, Abmessungen, Farbe und Struktur. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Maße, Masse- und Flächenberechnungen sind unverbindlich. Preislisten: Die Listenpreise verstehen sich ohne Verbindlichkeit in Deutschland ab Werk zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialgestehungskosten eintritt, behalten wir uns vor, diese Preise entsprechend zu berichtigen.

– Aufträge Alle Aufträge gelten erst durch unsere schriftliche Bestätigung als angenommen. Mündliche Nebenabreden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Für den Vertragsinhalt und den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Gehen uns nach Abschluss des Kaufes Auskünfte zu, die die Kreditwürdigkeit des Käufers fragwürdig erscheinen lassen, können wir Sicherungsleistungen oder Vorauszahlung verlangen und im Falle der Ablehnung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Käufer irgendwelche Ansprüche geltend machen kann. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsrückständen weitere Lieferungen von der vollständigen Beseitigung des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen. Lieferungen erfolgen innerhalb der von uns angegebenen Lieferfrist. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Teillieferungen sind zulässig. Dem Käufer steht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung zu, sofern höhere Gewalt wie Streik, Feuer, Schnee, Unfälle, Maschinenschaden usw., sowie Ausfall von Vorlieferung Ursachen dazu waren.

– Lieferung Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen (außer bei kippbaren Gütern) unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug / Sattelzug befahrbaren, befestigten Anfuhrstraße. Entladekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle frei Bordsteinkante bzw. bis zu der Stelle, wo ungehindert entladen werden kann. Die Entladung bei Anlieferungen erfolgt mit Mitnahmestapler.

Das Verteilen, Platzieren usw. der Steine bei Lieferung erfolgt durch den Kunden.

Das Abkippen von Teilmengen an verschiedenen Stellen oder in einen Fertiger ist in der Preisstellung nicht enthalten.

Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Ist die Zufahrt zur Abladestelle behindert, erfolgt das Abladen an der Stelle bis zu welcher ungehindert angefahren werden kann.

Eckert GmbH Natursteine für Garten u. Landschaft 74586 Frankenhardt

 

– Abholung

Die Abholung der Waren kann nur während der offiziellen Öffnungszeiten erfolgen.

Bei Abholung handelt jeder Selbstabholer oder Fahrer für die Sicherung der Ware und das Einhalten des zulässigen Ladungsgewichts in Eigenverantwortung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für unsachgemäße transportierte Ware oder Güter bzw. Überladung. Die Anweisung zur Beladung durch unser Fachpersonal erfolgt durch den Abholer. Mit unseren Geräten können wir ausschließlich LKW`s oder geeignete Anhänger beladen. Das Verladen in PKW`s, andere geschlossene Fahrzeuge oder nicht geeignete Anhänger muß durch den Abholer erfolgen. Für den Fall, dass wir Sie bei einer solchen Beladung unterstützen sollen, kann das nur unter Haftungsfreistellung erfolgen. Der Lagerplatz darf nur durch Freigabe durch uns und ausschließlich im Schritttempo befahren werden. Eltern haften für Ihre Kinder.

– Mängelrügen Bei mineralischen Baustoffen, wie auch bei Beton- und Natursteinmaterialien bzw. -waren, sind Toleranzen der farblichen, biologischen, strukturellen, chemischen und physikalischen Eigenschaften vorgegeben und unvermeidlich. Hierzu gehören auch korrosionsbedingte Farbveränderungen von Natursteinmaterialien. Zudem neigen Schichten – und Sedimentgesteine , wie Porphyr, Grauwacke, Sandstein und Quarzite im allgemeinen zum Aufspalten. Außerdem sind Materialabmessungen und Materialergiebigkeiten als Richt- und Erfahrungswerte zu verstehen. Sämtliche vorgenannte Abweichungen begründen daher keinen Mangel i.S.v.§434 BGB.

Reklamationen können nur am Tage des Wareneinganges vor Verarbeitung der Ware angemeldet werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, ist ein amtlicher Untersuchungsbefund binnen einer Woche zu erstellen. Die Probeentnahme muss vor dem Einbau des Materials nach den einschlägigen Bestimmungen in Gegenwart eines Vertreters von uns erfolgt sein. Wenn festgestellt wird, dass die gelieferten Materialien den Bedingungen nicht entsprechen, so kann nur ein Anspruch auf Nachlieferung im Sinne § 480 BGB oder ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung des Kaufpreises erhoben werden. Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Schadensersatz wird ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, von sich aus den Kaufpreis oder einen Teil davon als Entschädigung einzubehalten. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unserem kaufmännischen Kunden gelten §§ 377 f. HGB. Verborgene Mängel müssen schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB und die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.

– Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind mit Zahlungsziel von 21 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.

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– Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware gesondert zu lagern. Eine Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Dem Besteller aus Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen entstehende Miteigentumsanteile, überträgt er an uns im Voraus mit Entgegennahme der Vorbehaltsware. Er verwahrt für uns die Erzeugnisse oder Sachgesamtheiten. Der Besteller darf die Vorbehaltsware und die aus ihrer Be- und Verarbeitung entstandenen Sachen nur unter Eigentumsvorbehalt veräußern und unsere Vorbehaltsrechte nicht durch irgendwelche Verfügungen über die Ware (z.B. Sicherungsübereignung oder Verpfändung) beeinträchtigen. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Alle dem Besteller aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Hinblick auf die Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche, tritt er schon im Voraus an uns ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder geht sie in Werklieferungen ein, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

Soweit Kaufpreisforderungen des Bestellers in ein Kontokorrent eingehen, tritt der Besteller in gleicher Weise eine ihm zustehende Saldoforderung an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt.

Auf Verlangen unsererseits hat er dem Schuldner unverzüglich die Abtretung anzuzeigen sowie Auskunft über die Adressen der Drittschuldner umgehend an uns zu erteilen.

Soweit der Wert dieser Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 % übersteigt, geben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten frei. Veräußert der Besteller die aus der Be- und Verarbeitung sowie aus der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen entstandenen Waren an Dritte, so tritt er entsprechend den oben genannten Bestimmungen die Forderung gegenüber dem Drittschuldner anteilig in Höhe des Wertes der verarbeiteten, bearbeiteten oder verbundenen Vorbehaltsware zu den anderen Sachen an uns ab.

– Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Zahlung des Käufers ist Crailsheim. Gerichtsstand ist Crailsheim auch dann, wenn in der Bestellung Gegenteiliges angegeben ist.

– Rücknahme Eventuelle Materialrücknahmen sind freiwillig und erfolgen ausschließlich für unbeschädigtes, verpacktes Material gegen eine zu verrechnende Gutschrift abzüglich 15 % des Materialwertes sowie eventueller anfallenden Frachtkosten für Rückholung des Materials. Der Mindestabzug beträgt Euro 20,–.

2 Wahl Artikel, Sonderpreisartikel, Sonderverkaufsartikel, Sonderanfertigungen sowie Restposten sind vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen.

– Druckfehler und Irrtümer vorbehalten –
Stand Januar 2019

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Naturstein – Informationen – Verkaufshinweise

1. Natursteine sind natürlich gewachsene Steine. Sie sind Gemenge aus Mineralien, deren Zusammenhalt durch eine Grundmasse, ein Bindemittel gewährleistet wird. Jeder Naturstein 2905(d.h. jede Bodenplatte, jede Sockelleiste usw.) ist ein Unikat:

jedes Stück Naturstein kommt nur ein einziges Mal auf der Erde vor.

Dies macht unter anderem die Exklusivität der Natursteine aus.

2. Bei Natursteinen ist es üblich und normal, dass Farb- und Strukturunterschiede, offene Stellen, Adern usw. auftreten. Ebenso sind Verschiedenheiten in der Körnung, Schattierung und teilweise Flecken normal und somit kein Grund für Beanstandungen. Je nach Abbauschicht im Steinbruch sind sogar von Lieferung zu Lieferung Farbunterschiede feststellbar. Wir empfehlen deshalb bei Verlegung immer aus verschiedenen Kisten gleichzeitig zu verlegen.

3. Im Außenbereich sind alle Produkte der Witterung ausgesetzt wodurch optische Änderungen möglich sind. Speziell alle kalkhaltigen Natursteine können sich durch starke Sonneneinstrahlung verändern (verblassen) wie z.B. Travertin, Marmore usw.

4. Bei der Bemusterung eines Natursteines werden Sie in jedem Fall darüber informiert, dass das Muster lediglich allgemeine Farben und Gefüge des Steines zeigen kann. Eine Gewähr, dass das von Ihnen bestellte, bzw. von uns gelieferte Material mit den vorgelegten Mustern übereinstimmt, kann nicht übernommen werden. Sie sollten sich daher in jedem Fall von dem momentan lieferbaren Material in Bezug auf Farbe, Struktur und Qualität überzeugen, soweit wir das Material am Lager haben.

5. Zu beachten ist, dass bei der Verlegung von Natursteinplatten nur geeignetes Bettungsmaterial z.B. Basaltsplitt oder Vergleichbares verwendet wird.

6. Gelbe Granite neigen zu Farbveränderungen. Der Stein erhält seine Farbe durch natürliche Oxidation durch die im Material enthaltenen eisenreichen Mineralien. Dies ist ein nicht abgeschlossener Prozess, es kann daher zu Farbintensivierungen kommen, gelb-braune bzw. gelb-grüne Verfärbungen. Dieser Vorgang kann mit den entsprechenden Pflegemitteln beseitigt werden.

7. Bei China Basalt können feine Mikrorisse auftreten, die in trockenem Zustand nicht sichtbar sind. Dies ist materialtypisch. Auf die Frostbeständigkeit des Steines hat dies keine Auswirkungen

8. Sollten trotz Beachtung vorgenannter Hinweise Materialfehler vorkommen, die nach dem Vorstehenden zu einer Reklamation berechtigen, müssen diese in jedem Fall vor dem Weiterverkauf, der Vermengung, der Verarbeitung, oder dem Einbau angezeigt werden. Auch aus diesem Grunde ist ein Auslegen des Materials vor der Verlegung unbedingt erforderlich, denn bereits beim Auslegen können Farb-, Struktur- und Stärkenunterschiede festgestellt werden.

9. Edelsplitte und Kieselsteine können Grünbelag aufnehmen. Je glatter der Stein ist, desto weniger ist mit Grünbelag zu rechnen. In schattigen Bereichen ist mit erhöhtem Grünbelag zu rechnen. Achten Sie stets auf einen wasserdurchlässigen Unterbau und eine hochwertige Unkrautfolie.

10. Alle Splitte und Kiesel sind in der Regel ungewaschen, das heißt die Materialien können mit Staub, Sand oder Lehm behaftet sein. In den meisten Fällen regnen sich die Materialien sauber. Deshalb ist ein Unter- und Überkorn von ca. 15% unvermeidbar. Bei vielen Materialien ist Korrosion (Rost) möglich.

10. Gabionensteine gelten im Steinbruch in der Regel als Abraummaterial und unterliegen keiner Norm. Insbesondere hier ist mit einem erhöhten Anteil an Unterkorn (Sand-/Lehmanhaftungen) zu rechnen. Auch im Überkornbereich gibt es häufig Abweichungen.

12. Glassplitte und Glasgabionensteine sind verschiedenfarbig. Je nach Produktion können erhebliche Farbabweichungen auftreten. Ein Fremdanteil von 5% kann möglich sein. Beim Einbau sollten schnittschutzfeste Handschuhe getragen werden.

Eckert GmbH Natursteine für Garten u. Landschaft 74586 Frankenhardt

 

Gewichtsangaben

Pflaster

4/6 1 qm = 110 kg 1 to = 9,0 qm 6/8 1 qm = 155 kg 1 to = 6,5 qm 7/9 1 qm = 170 kg 1 to = 6,0 qm 8/10 1 qm = 200 kg 1 to = 5,0 qm 1 lfm = 20 kg 15/17 1 qm = 400 kg 1 to = 2,5 qm 1 lfm = 66 kg

Porphyr Polygonal Bruchplatten

Normalformat 1 qm = 85 kg 1 to = 11,5 qm Normalformat/dünn 1 qm = 60 kg 1 to = 16,5 qm Großformat 1 qm = 110 kg 1 to = 9,00 qm Großformat/dünn 1 qm = 80 kg 1 to = 12,5 qm

Rio Dorado Polygonalplatten

Stärke 12-25 1 qm = 44 kg 1 to = 23 qm Stärke 25/40 1 qm = 77 kg 1 to = 13 qm

Hellas Quarzit Polygonalplatten

Stärke 25/40 1 qm = 85 kg 1 to = 12 qm

Granit Blöcke pro qm

20/20/40 1 qm = 540 kg 1 Stück = 45 kg 25/25/50 1 qm = 680 kg 1 Stück = 85 kg 30/30/60-100 1 qm = 810 kg 1 lfm = 240 kg 36/36/60-70 1 qm = 970 kg 1 Stück = 220 kg 40/40/80-90 1 qm = 1080 kg 1 Stück = 350 kg 50/50/100-120 1 qm = 1350 kg 1 lfm = 700 kg

Muschelkalk Mauersteine

15/20 1 qm = 450 kg 20/25 1 qm = 500 kg

Jura Mauersteine

12er 1 qm = ca. 500 kg 16er 1 qm = ca. 500 kg 20er 1 qm = ca. 550 Kg 25er 1 qm = ca. 660 kg

Empfohlene Schichtdicke bei Steinbeeten mit Kies bzw. Splitt

bis Größe 16/32 ==> 5 cm bis Größe 32/56 ==> 8 cm größer als 32/56 mindestens 10 cm

Berechnungswert für Verfüllung von Gabionen ca. 1,6 to / cbm je nachdem wie blickdicht der Gabionenkorb verfüllt wird kann dieser Wert dementsprechend abweichen

Alle Angaben können natürlich nur Richtwerte sein!!

Schreiben Sie uns!

10 + 9 =